Aufgaben
Heizthermen
Lüftungstechnik
Sanitär
Wartung
Reparaturen
Partner
Gebäudetechnik
Die Lebensadern eines Gebäudes sind die vielen Rohrleitungen und Installationen, die zu seiner Funktion beitragen.
Unser Arbeitsfeld „Gebäudetechnik“ umfasst die verschiedensten Arbeiten in diesem Bereich, von der Installation von Heizungs-, Wasser- und Lüftungstechnik bis zur Wartung und Reparatur von bestehenden Anlagen.
Wir stehen als Dienstleister für Sie zur Verfügung.
Im Leistungsbereich der Heizungs- und Sanitärtechnik kann die Klein Gebäudetechnik GmbH auf über 20 Jahre Erfahrung bauen. Wir agieren als zuverlässiger Partner, setzen auf schnelle Lösungen und kurze Wege.
Wir sind Ansprechpartner für alle Reparaturen und Wartungsarbeiten im Bereich
- Heizung/Heizthermen
- Lüftungstechnik
- Sanitärinstallation
Wir warten, reparieren und installieren Heizungen aller gängigen Hersteller.
Wartungsvertrag
Viele Köche verderben den Brei – deshalb ist ein Wartungsvertrag für die Betreuung Ihres Hauses eine sinnvolle Entscheidung. Nur wenn nicht mehrere Handwerker durcheinander an einem System arbeiten, können wir die Verantwortung übernehmen für die Installationen, die wir leisten und betreuen.
Für unsere Vertragspartner übernehmen wir alle notwendigen Arbeiten, von der Mini-Reparatur bis zum Auswechseln der kompletten Anlage mit Heiztherme.
Regelmäßig warten statt Krisenmanagement
Neben unserer Verfügbarkeit für kurzfristige unvorhersehbare Probleme, kümmern wir uns in individuell vereinbarten Wartungsintervallen um Ihre Anlage und beugen großen Schäden Ihrer Anlage vor und verlängern auf diese Weise die Lebensdauer Ihrer Anlage.
Der Heizungsfachmann überprüft im vertraglich festgelegten Rahmen den Zustand der Anlage und ihre Komponenten. Er tauscht Verschleißteile (bei Bedarf und nach vorheriger Rücksprache) aus und reinigt die Anlage von Verbrennungsrückständen.
Diese Heizungswartung verringert den Ausstoß von Abgasen und senkt den Energieverbrauch. Gemäß der Energieeinsparverordnung (EnEV) ist die Wartung von Heizanlagen sogar Pflicht. Sie darf nur von einem Fachmann durchgeführt werden.
Auch Neuanlagen erfordern eine regelmäßige Inspektion. Dabei kontrolliert der Installateur den Ist-Zustand und stellt fest, ob Teile gereinigt oder justiert werden müssen. Bei allen Anlagen gelten die Herstellervorgaben für die einzelnen Wartungsschritte.